Pfarrgemeinderatswahl 2021

Am 6. / 7. November 2021 findet die nächste Pfarrgemeinderatswahl statt.

Zusammensetzung:

Dem Pfarrgemeinderat gehören neben den gewählten Mitgliedern der leitende Pfarrer, alle Pfarrvikare sowie zwei weitere Mitglieder des Pastoralteams an. Außerdem kann der Pfarrer weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Es werden 12 Mitglieder werden in den PGR gewählt. Die endgültige Kandidatenliste kann den Schaukästen an den Kirchorten oder hier auf unserer Homepage eingesehen werden. Eine Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten mit Fotos und kurzen persönlichen Texten folgt.

Aufgaben:

Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken und das kirchliche Leben in der Gemeinde zu entwickeln und zu gestalten, indem er Aktionen initiiert, fördert und mit Beschlüssen entscheidet. Der Pfarrgemeinderat ist ein wesentliches und echtes Mitwirkungsgremium der Laien an der apostolischen Sendung.

Wählbar / wahlberechtigt ist:

Wählbar für den Pfarrgemeinderat sind alle katholischen Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in unserer Gemeinde wohnen oder sich der Gemeinde verbunden fühlen und sich bei uns engagieren möchten.

Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist man bereits mit 14 Jahren.

Briefwahl

Ab sofort ist Briefwahl möglich. Sie kann im Pastoralbüro St. Margareta beantragt werden, dort erhalten Sie auch die Wahlunterlagen. Der ausgefüllte Wahlumschlag kann NUR im Pastoralbüro St. Margareta abgegeben oder dort in den Briefkasten eingeworfen werden! Auch die Zusendung per Post ist möglich.

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