Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarrgemeinderat und den Kirchenvorstand: Am 6./7. November 2021 finden die Wahlen für den Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat statt.

Als Mitglieder einer konkreten  Pfarrgemeinde ist jede und jeder Getaufte eingeladen, Mitverantwortung zu übernehmen und sich mit den eigenen Fähigkeiten und Charismen in unseren Lebens- und Glaubensraum St. Margareta einzubringen. Ergreifen Sie Ihre Möglichkeit, Gemeinde und Kirche zu gestalten und Ihre Stimme dafür einzusetzen.

Sie haben Lust:

  • für den Kirchenvorstand oder den Pfarrgemeinderat zu kandidieren
  • unserer Kirchengemeinde nicht nur eine Stimme, sondern auch ein Gesicht zu geben
  • gemeinsam mit anderen an der Zukunft der Kirche vor Ort mitzuwirken

dann melden Sie sich gern bis zur ersten Septemberwoche im Pastoralbüro, Tel. 28 93 30, oder bei Pfarrer Boss, email .

Pfarrgemeinderatswahl 2021

Am 6. / 7. November 2021 findet die nächste Pfarrgemeinderatswahl statt.

Zusammensetzung:

Dem Pfarrgemeinderat gehören neben den gewählten Mitgliedern der leitende Pfarrer, alle Pfarrvikare sowie zwei weitere Mitglieder des Pastoralteams an. Außerdem kann der Pfarrer weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Aufgaben:

Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken und das kirchliche Leben in der Gemeinde zu entwickeln und zu gestalten, indem er Aktionen initiiert, fördert und mit Beschlüssen entscheidet. Der Pfarrgemeinderat ist ein wesentliches und echtes Mitwirkungsgremium der Laien an der apostolischen Sendung.

Wählbar / wahlberechtigt ist:

Wählbar für den Pfarrgemeinderat sind alle katholischen Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in unserer Gemeinde wohnen oder sich der Gemeinde verbunden fühlen und sich bei uns engagieren möchten.

Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist man bereits mit 14 Jahren.

Kirchenvorstandswahl 2021

Am 6. / 7. November 2021 findet die nächste Kirchenvorstandswahl statt, bei der die Hälfte der Mitglieder neu gewählt werden.

Zusammensetzung:

Dem Kirchenvorstand gehören neben dem Pfarrer sechzehn gewählte Gemeindemitglieder an. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Bei den alle drei Jahre stattfindenden Wahlen wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.

Aufgaben:

Der Kirchenvorstand vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde und ist als solcher entscheidungsberechtigt. Seine Aufgaben sind vielfältig und für die Entwicklung der Gemeinde bedeutsam. Sie reichen von pastoralen Fragestellungen über finanzielle und gestalterische Entscheidungen bis hin zu Personalfragen. Er verwaltet das Vermögen der Gemeinde, sorgt für ihre Immobilien sowie ihren Erhalt, ihre Modernisierung und Vermietung. Er kümmert sich um  Liegenschaften, Rechtsfragen und um die Gemeindeverwaltung und –entwicklung, dies betrifft auch eine Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und vieles mehr.

Wählbar / wahlberechtigt ist:

Wählbar und wahlberechtigt sind alle Katholiken, die seit mindestens einem Jahr in unserer Gemeinde wohnen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird vom 5. - 8. Oktober im Pastoralbüro ausgelegt.

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