7.1 Verhaltenskodex der Kirchengemeinde St. Margareta

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde St. Margareta, die in ihrem Tätigkeitsfeld in der Kirchengemeinde Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Er dient dazu, ein gemeinsames Verständnis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen und verbindliche Regelungen für alle Beteiligten zu definieren. Der unterschriebene Verhaltenskodex ist die Voraussetzung, dass eine Tätigkeit in diesem Bereich ausgeübt werden kann. Das Dokument wird datenschutzkonform in den Akten der Kirchengemeinde aufbewahrt. Zielsetzung einer solchen Erklärung ist, den Schutz von Kindern und Jugendlichen an erste Stelle zu setzen und eine Haltung zu etablieren, bei der Bedürfnisse und Grenzen respektiert werden. Wenn Situationen entstehen, die von den unten aufgeführten Regelungen abweichen müssen, dann ist dies transparent für alle Beteiligten zu erklären und in jedem Fall mit der verantwortlichen Leitung/dem Hauptamtlichen zu besprechen.

Gestaltung von Nähe und Distanz
  • Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
  • Alle Erwachsenen gehen mit Kindern und Jugendlichen altersgerecht und dem Kontext entsprechend angemessen um.
  • Wenn wir mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde arbeiten, spielen, zusammentreffen etc., geschieht das in Räumlichkeiten der Gemeinde und in einer offenen Atmosphäre. Die Räumlichkeiten sind zu jeder Zeit für andere zugänglich. Räume innerhalb eines Gebäudes werden während ihrer Nutzung nicht abgeschlossen.
  • Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen sehr ernst und respektieren diese. Wir überlassen den Kindern die Grenzziehung bei der Gestaltung von Nähe.
  • Spiele, Arbeitsmethoden und Übungen sind so zu gestalten, dass die Kinder kein Angstempfinden haben und keine Grenzüberschreitungen stattfinden.
  • Wenn Kinder und Jugendliche unangemessen große Nähe suchen, nimmt der Erwachsene dies freundlich wahr, weist aber auf eine angemessene Distanz hin.
  • Zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen dürfen keine herausgehobenen, intensiven freundschaftlichen Beziehungen bestehen. Rollenschwierigkeiten (aufgrund von familiären Situationen oder bereits vorher bestandenen Freundschaften) werden im Vorfeld klar kommuniziert. Es gibt keine individuellen Geheimnisse zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
Sprache und Wortwahl
  • Erwachsene sind sich ihrer Rolle als Vorbild bei Sprache und Wortwahl bewusst.
  • Sexualisierte Sprache in Form von Bemerkungen und Bloßstellungen wird in keinem Zusammenhang verwendet und auch unter den Kindern nicht geduldet. Erwachsene schreiten ein, falls Kinder sprachliche Grenzverletzungen begehen.
  • Kinder und Jugendliche werden in ihren Bedürfnissen unterstützt, auch wenn sie sich selber verbal aufgrund ihres Alters noch nicht ausreichend ausdrücken können.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Wir halten uns an die gesetzlichen und kirchlichen Bestimmungen und Empfehlungen bei der Herstellung und Nutzung von Filmen, Fotos etc. (Rechte am Bild, Altersfreigaben, etc.). Medien, die wir mit Kindern und Jugendlichen nutzen oder zur Verfügung stellen, sind altersgerecht.
  • Bei Veröffentlichung von Fotos in den Print- oder Onlinemedien der Kirchengemeinde wird vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Es werden keine Fotos von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Print- oder Onlinemedien der Kirchengemeinde veröffentlicht (z. B. in sozialen Netzwerken).
  • Kinder und Jugendliche dürfen mit privaten Handys, Kameras usw. nicht ohne vorherige Zustimmung der Kinder und Jugendlichen fotografiert oder gefilmt werden. Dies darf nur im Kontext der Gemeindeaktivitäten passieren und auch nur der Dokumentation von Gemeindeaktivitäten dienen.
  • Erwachsene sind sich ihrer Vorbildfunktion im Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken bewusst.
Angemessenheit von Körperkontakten
  • Körperkontakt ist sehr sensibel zu handhaben und nur für die Dauer oder zum Zweck einer Versorgung, wie z. B. erste Hilfe, Trost und Pflege, oder bei pädagogischen und gesellschaftlich zulässigen Spielen/Arbeitsmethoden erlaubt.
  • Wenn von Seiten der Kinder und Jugendlichen Nähe gesucht wird, dann muss die Initiative von den Kindern und Jugendlichen ausgehen und von den Erwachsenen in einem vertretbaren Rahmen zugelassen werden.
Intimsphäre
  • Die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen ist jederzeit zu achten.
  • Wir bieten Hilfestellung ausschließlich auf freiwilliger Basis und mit Einverständnis an, z. B. beim Ankleiden oder bei der Begleitung kleiner Kinder zur Toilette.
Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen
  • Wir pflegen generell einen zurückhaltenden Umgang mit Geschenken.
Disziplinarmaßnahmen
  • Wir fördern in unserer Gemeinde eine fehlerfreundliche Kultur, in der sich Kinder und Jugendliche entwickeln können, auch wenn sie nicht immer unseren Vorstellungen gemäß handeln. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu reflektieren und verändern zu können. Mit Fehlern wird von allen Seiten sehr offen und konstruktiv umgegangen.
  • Bei einer Konfliktlösung hören wir allen Seiten zu. Bei einer Ermahnung bleiben wir freundlich, sachlich und versuchen, ein Gespräch auf Augenhöhe zu führen.
  • Disziplinarmaßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen werden von den Verantwortlichen fair, transparent, altersgemäß und dem Fehlverhalten angemessen angewendet. Je nach Fehlverhalten und anschließender Sanktion suchen wir im Nachgang das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
  • Sogenannte Mutproben sind nicht gestattet.
Verhalten auf Freizeiten und Reisen
  • Auf Freizeiten und Reisen werden Kinder und Jugendliche, wenn möglich, von einer ausreichenden Anzahl qualifizierter erwachsener Bezugspersonen, im Idealfall von Frauen und Männern, begleitet.
  • Qualifizierte Erwachsene, die Kinder und Jugendliche auf Fahrten und Reisen begleiten, haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt, eine Präventionsschulung besucht sowie den vorliegenden Verhaltenskodex inklusive Selbstauskunftserklärung unterschrieben.
Selbstauskunftserklärung

Ich erkläre hiermit, dass ich keine Kenntnis von einem gegen mich eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgrund eines der Straftatbestände im dreizehnten Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) des Strafgesetzbuches (StGB) oder der Einstellung eines solchen Verfahrens habe. Weiterhin verpflichte ich mich bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, dem Rechtsträger hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und meine Tätigkeit ruhen zu lassen.

Wenn ich in der Kirchengemeinde St. Margareta ein grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten oder einen Missbrauch wahrnehme, müssen im Sinne einer Gefährdungsprognose folgende Schritte eingehalten werden:

  • Ich nehme meine Wahrnehmung ernst, handele ruhig und konfrontiere den Beschuldigten nicht mit meiner Vermutung! Ich beobachte das Kind/den Jugendlichen und kann es/ihn ggf. ermutigen oder bestärken, über die Situation zu sprechen. Dies tue ich, ohne Druck auf das Kind/den Jugendlichen auszuüben.
  • Ich stelle keine eigenen Ermittlungen an und führe keine Befragungen durch. Ich verspreche dem Kind/dem Jugendlichen nicht, dass ich über alles Anvertraute schweigen werde, da ich das Versprechen eventuell nicht halten kann.
  • Das beobachtete Verhalten /die beobachtete Situation protokolliere ich und hole mir ggf. Rat ein bei einer Kinderschutzfachkraft oder der Präventionsfachkraft (Informationen zu den Ansprechpersonen sind auf der Homepage/auf den Aushängen der Kirchengemeinde zu finden.) oder einer anderen haupt- oder ehrenamtlichen Person, die eine Präventionsschulung besucht hat.
  • Wenn ich anonym oder außerhalb der Gemeinde um Rat bitten möchte, finde ich Ansprechpersonen und Telefonnummern/Kontaktdaten auf den Aushängen in den Gebäuden der Kirchengemeinde sowie auf der Internetseite der Kirchengemeinde www.st-margareta.de.
  • Das Ergebnis der Beratung werde ich ebenfalls protokollieren.
Bei begründetem Verdacht verhalte ich mich wie folgt:

Ich verpflichte mich, bei Verdacht von übergriffigem Verhalten oder Missbrauch durch einen haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde St. Margareta in Düsseldorf, eine der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln zu informieren:

Wichtig ist, dass ich den Betroffenen altersgerecht in mein Handeln einbeziehe und die Handlungsschritte vorab erkläre. Die drei genannten Ansprechpersonen sind unabhängige Ansprechpersonen, die vom Erzbistum Köln beauftragt sind, eine erste fachliche Einschätzung vorzunehmen und dann ggf. die weiteren Schritte in Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat – in Person des Interventionsbeauftragten – einzuleiten.

Der genaue Verfahrensablauf ist auf der Internetseite der Präventionsstelle nachlesbar: https://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/index.html