7.2 Verhaltenskodex Jugend

Der Verhaltenskodex der Kinder- und Jugendarbeit beschreibt die klaren spezifischen Regeln im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen in unserer Obhut. Diese sogenannten Regeln sollen allen haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Orientierung geben. Die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit haben sich in verschiedenen Stufen und Zusammentreffen darauf verständigt, dass es einen gemeinsamen Verhaltenskodex geben wird, welcher eine verbindliche Orientierung darstellt.

Haltung zu unserer haupt- und ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen:
  • Das oberste gemeinsame Ziel ist es, eine offene und transparente Arbeit zu leisten, die nicht zulassen darf, dass Kinder in unseren Räumen gefährdet werden können oder sich gar bedroht fühlen müssen.
  • Kinder und Jugendliche in unserer Obhut sollen das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie in all ihrer jeweiligen Individualität gottgewollte und geliebte Menschen sind.
  • Unsere besondere Haltung dabei ist, stets achtsame und zuhörende Begleiter zu sein, die die Wünsche und Grenzen der uns anvertrauten Minderjährigen wahrnehmen und verstehen.
  • Unsere individuell konzipierten Räume und Angebote sollen daher eine gewollt anregende und motivierende Umgebung bieten, um sich selbstbewusst entwickeln zu dürfen.
  • Dabei ist es von großer Bedeutung, die Kinder und Jugendlichen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre Entwicklungspotentiale möglichst vielseitig zu nutzen, und das ganz selbstverständlich in den unterschiedlichen Räumen und Gruppierungen unserer Kirchengemeinde St. Margareta.
Gestaltung von Nähe und Distanz

Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen ernst und achten sie. Wenn aus guten Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer transparent begründet und bekanntgemacht werden.

Aus diesem Verständnis heraus

  • respektiere und wahre ich die individuellen Grenzen anderer und kommentiere diese nicht abfällig.
  • teile ich mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse.
  • halte ich mich mit Kindern und Jugendlichen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten auf und achte darauf, dass niemand eingeschlossen wird bzw. sich einschließt.
  • bin ich zu keiner Zeit/in keiner Situation alleine mit nur einem Kind oder einem Jugendlichen.
  • baue ich zu Kindern und Jugendlichen keine exklusiven Vertrauensverhältnisse, herausgehobene Freundschaften oder familiäre Beziehungen auf. Eigene und beobachtete Rollenschwierigkeiten und -konflikte (z. B. bei familiären Verbindungen) spreche ich an.
  • weise ich Kinder und Jugendliche, die unangemessen große Nähe zu mir suchen, freundlich auf eine angemessene Distanz hin und fordere diese ein.
  • thematisiere ich Grenzverletzungen und übergehe sie nicht.
  • achte ich bei Spielen und Arbeitsmethoden auf einen angemessenen Körperkontakt, habe ich bei der Auswahl die Gruppe im Blick und thematisiere vor der Durchführung ggf. die Wahrung persönlicher Grenzen.
  • umarme ich Kinder und Jugendliche (z. B. zur Begrüßung und Verabschiedung) nur dann, wenn die Initiative von den Kindern und Jugendlichen ausgeht.
Sprache und Wortwahl

Wir verwenden in der Kinder- und Jugendarbeit keine abwertende Sprache.

Aus diesem Verständnis heraus

  • achte ich auf eine altersgerechte Sprache und Wortwahl.
  • verzichte ich auf eine grenzverletzende, das heißt sexualisierte, sexistische, rassistische oder diskriminierende Sprache, auf Bloßstellungen und auf abfällige Bemerkungen.
  • spreche ich Personen grundsätzlich mit Vornamen an. Spitznamen verwende ich nur mit Zustimmung der betroffenen Person.
  • schreite ich bei sprachlichen Grenzverletzungen ein und beziehe Position.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Wir achten das Recht am Bild und achten darauf, dass Heranwachsende nur mit altersgerechten Medien in Kontakt kommen. Wir holen uns von den Eltern bei geplanter Veröffentlichung von Bildern oder Videos vorab eine schriftliche Zustimmung ein.

Aus diesem Verständnis heraus

  • halte ich mich an die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen bei der Herstellung und Nutzung von Filmen, Videos und Fotos (z.B. Altersfreigabe, Recht am Bild, Urheberrecht).
  • halte ich mich an die gültigen Datenschutzbestimmungen.
  • achte ich bei Kommentaren auf selbst betriebenen Seiten sozialer Netzwerke auf eine respektvolle Ausdrucksweise und lösche ggf. Kommentare.
Beachtung der Intimsphäre

Aus diesem Verständnis heraus

  • wahre ich die Intimsphäre anderer Personen.
  • leiste ich Hilfestellungen (z.B. beim Ankleiden) nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendlichen und kläre dies, wenn möglich, vorher mit den Erziehungsberechtigten ab.
  • ziehe ich mich nicht vor Kindern und Jugendlichen um, gehe ich nicht mit ihnen gemeinsam auf Toilette und dusche separat.
Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen

Geschenke und Belohnungen bleiben „im Rahmen“. Wir pflegen generell einen zurückhaltenden Umgang mit Geschenken.

Aus diesem Verständnis heraus

  • achte ich darauf, dass Geschenke oder Belohnungen transparent vergeben werden, abgelehnt werden können und nicht an Gegenleistungen geknüpft sind.
  • achte ich darauf, dass sich Geschenke oder Belohnungen an bzw. durch Ehrenamtliche in einem angemessenen und eher niedrigen finanziellen Rahmen bewegen.
  • pflege ich im Allgemeinen einen zurückhaltenden Umgang mit Geschenken und Belohnungen.
Disziplinarmaßnahmen

Wir fördern eine fehleroffene Kultur, in der sich Menschen entwickeln können, auch wenn sie nicht immer unseren Vorstellungen gemäß handeln. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu reflektieren und zu verändern. Mit Fehlern gehen wir konstruktiv um.

Aus diesem Verständnis heraus

  • fördere ich eine fehlerfreundliche Kultur, in der sich Menschen entwickeln können und mit Fehlern konstruktiv umgegangen wird.
  • begegne ich Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe und ermahne in sachlichem Tonfall.
  • achte ich bei Disziplinarmaßnahmen darauf, dass sie dem Fehlverhalten angemessen, dem Alter entsprechend sowie transparent und fair sind. Diese werden im Leitungsteam abgesprochen, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
  • Bei einer Konfliktklärung hören wir beiden Seiten zu, ggf. unter Hinzuziehung einer dritten Person.
Verhalten bei Gruppenstunden, Ausflügen, Tagesaktionen, Lagern und Fahrten
  • Ich achte auf eine geschlechtersensible Denkweise, z.B. bei der Gruppeneinteilung oder bei der Auswahl und Bezeichnung sanitärer Anlagen.
  • Ich achte darauf, dass Leitende und Teilnehmende sowie Teilnehmende unterschiedlichen Alters und Geschlechts nur mit persönlichem Einverständnis und nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten gemeinsam in einem Zelt bzw. Raum schlafen.
  • Ich achte darauf, dass sich das Team der Betreuungspersonen gemischtgeschlechtlich zusammensetzt.
Selbstauskunftserklärung

Ich erkläre hiermit, dass ich keine Kenntnis von einem gegen mich eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgrund eines der Straftatbestände im dreizehnten Abschnitt (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) des Strafgesetzbuches (StGB) oder der Einstellung eines solchen Verfahrens habe. Weiterhin verpflichte ich mich bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, dem Rechtsträger hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und meine Tätigkeit ruhen zu lassen.

Wenn ich in der Kirchengemeinde St. Margareta ein grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten oder einen Missbrauch wahrnehme, müssen im Sinne einer Gefährdungsprognose folgende Schritte eingehalten werden:

  • Ich nehme meine Wahrnehmung ernst, handele ruhig und konfrontiere den Beschuldigten nicht mit meiner Vermutung! Ich beobachte das Kind/den Jugendlichen und kann es/ihn ggf. ermutigen oder bestärken, über die Situation zu sprechen. Dies tue ich, ohne Druck auf das Kind/den Jugendlichen auszuüben.
  • Ich stelle keine eigenen Ermittlungen an und führe keine Befragungen durch. Ich verspreche dem Kind/dem Jugendlichen nicht, dass ich über alles Anvertraute schweigen werde, da ich das Versprechen eventuell nicht halten kann.
  • Das beobachtete Verhalten /die beobachtete Situation protokolliere ich und hole mir ggf. Rat ein bei einer Kinderschutzfachkraft oder der Präventionsfachkraft (Informationen zu den Ansprechpersonen sind auf der Homepage/auf den Aushängen der Kirchengemeinde zu finden.) oder einer anderen haupt- oder ehrenamtlichen Person, die eine Präventionsschulung besucht hat.
  • Wenn ich anonym oder außerhalb der Gemeinde um Rat bitten möchte, finde ich Ansprechpersonen und Telefonnummern/Kontaktdaten auf den Aushängen in den Gebäuden der Kirchengemeinde sowie auf der Internetseite der Kirchengemeinde www.st-margareta.de.
  • Das Ergebnis der Beratung werde ich ebenfalls protokollieren.
Bei begründetem Verdacht verhalte ich mich wie folgt:

Ich verpflichte mich, bei Verdacht von übergriffigem Verhalten oder Missbrauch durch einen haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde St. Margareta in Düsseldorf, eine der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln zu informieren:

Wichtig ist, dass ich den Betroffenen altersgerecht in mein Handeln einbeziehe und die Handlungsschritte vorab erkläre. Die drei genannten Ansprechpersonen sind unabhängige Ansprechpersonen, die vom Erzbistum Köln beauftragt sind, eine erste fachliche Einschätzung vorzunehmen und dann ggf. die weiteren Schritte in Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat – in Person des Interventionsbeauftragten – einzuleiten.

Der genaue Verfahrensablauf ist auf der Internetseite der Präventionsstelle nachlesbar: https://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/index.html