3. Personalauswahl, Aus- und Fortbildung, Erweitertes Führungszeugnis
Im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Schutzkonzeptes sind die Regelungen zur Personalauswahl und zur Aus- und Fortbildung sowie die Rahmenbedingungen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses überarbeitet worden.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, im Abstand von fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorzulegen, dessen Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate sein darf. Ausnahme hierzu bildet das Gerricusstift, dort müssen die Mitarbeiter ein (einfaches) Führungszeugnis vorlegen. Zu Beginn der Tätigkeit muss außerdem der Verhaltenskodex inklusive der Selbstauskunftserklärung unterschrieben werden.
Ebenfalls sind alle hauptamtlichen Mitarbeiter verpflichtet, alle fünf Jahre die Teilnahme an einer Präventionsschulung nachzuweisen, sofern sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben. Der Umfang der nachzuweisenden Schulung wird gemäß den Vorgaben der Präventionsstelle des Erzbistums Köln festgelegt. Die empfohlene Schulungsdauer orientiert sich an der Intensität des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen. Die Tabelle ist in der Anlage 7.7 einsehbar.
Ehrenamtlich Tätige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben, sind verpflichtet, eine Präventionsschulung nachzuweisen. Der Umfang der nachzuweisenden Schulung wird gemäß den Vorgaben der Präventionsstelle des Erzbistums Köln festgelegt. Die empfohlene Schulungsdauer orientiert sich an der Intensität des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen. Die Tabelle ist in der Anlage 7.7 einsehbar.
Die Personengruppe der Ehrenamtlichen erhält ferner am Anfang ihrer Tätigkeit eine Einweisung in den Verhaltenskodex der Kirchengemeinde und unterzeichnet diesen. Die Zuständigkeit für die Einweisung liegt bei den Verantwortlichen der jeweiligen Gruppen.
Ferner sind ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis bei der Präventionsstelle des Bistums einzureichen und hierüber im Pastoralbüro den entsprechenden Nachweis zu hinterlegen, soweit die jeweilige Tätigkeit dies nach den Vorgaben der Präventionsstelle erfordert.
Welche ehrenamtlichen Mitarbeiter zum Einreichen eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet sind, ist der Tabelle in der Anlage 7.8 zu entnehmen. Auch dieser Nachweis muss alle fünf Jahre erneut eingereicht werden.
Die notwendigen Unterlagen zur kostenbefreiten Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses und zum Versand des erweiterten Führungszeugnisses an die Präventionsstelle des Bistums stellt das Pastoralbüro bereit. Die Unterlagen werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Gruppierungen verteilt.
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter erhalten Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Schulungsangeboten. Sie finden in der Regel in Kooperation mit den Katholischen Bildungswerken statt oder werden von der Pfarrgemeinde selbst angeboten.
Prävention ist fester Bestandteil der Einstellungsverfahren in unserer Kirchengemeinde. Im Bewerbungsverfahren ist – in einer der Tätigkeit angemessenen Weise – darauf zu achten, dass neu eingestellte Mitarbeiter eine hohe Bereitschaft mitbringen, eine Kultur der Achtsamkeit zu pflegen und zu fördern sowie sich im Bereich Prävention fortzubilden.
Die Bewerber werden auf die Bedeutung der Prävention gegen sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde hingewiesen. Auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit auf eine Kultur der Achtsamkeit sowie auf die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt hingewiesen.