5. Qualitätsmanagement
Das Institutionelle Schutzkonzept wird allen beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern vorgestellt. Bei Neueinstellungen bzw. Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird vom jeweiligen Verantwortlichen sichergestellt, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen bzw. alle in diesem Konzept genannten Unterlagen unterschrieben sind und die notwendigen Schulungen besucht wurden.
Die Präventionsordnung des Erzbistums Köln sieht vor, das Schutzkonzept alle fünf Jahre zu überprüfen. Im Zuge dessen werden Neuerungen eingearbeitet und veränderte Prozesse berücksichtigt. Das vorliegende Konzept wird daher 2024 erneut einer Prüfung unterzogen und angepasst. Sollten sich in der Zwischenzeit Abläufe und Prozesse grundlegend ändern oder sollte ein Verdachtsfall eintreten, erfolgt dem Zeitpunkt des Anlasses entsprechend eine vorzeitige Überprüfung.